Pflichtpraktikum im Studium: Dauer, Gehalt, Urlaub und wichtige Regeln

Was gilt beim Pflichtpraktikum? Erfahre alles über Mindestlohn, Vergütung, Urlaub, Sozialversicherung, Arbeitszeit und Anerkennung durch die Hochschule.

Ein Pflichtpraktikum ist nicht einfach ein Praktikum, das dein Arbeitgeber gerne von dir hätte. Entscheidend ist, dass es aufgrund deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

Das hat wichtige Folgen – unter anderem beim Mindestlohn, bei der Sozialversicherung und beim Urlaub.

Wann ist ein Praktikum ein Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum liegt vor, wenn eine hochschulrechtliche Bestimmung beziehungsweise deine Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum verlangt.

Je nach Studiengang kann es sich um ein Vorpraktikum vor Studienbeginn, ein Praktikum während des Studiums oder ein ganzes Praxissemester handeln.

Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?

Dafür gibt es keine allgemeine gesetzliche Dauer. Manche Studiengänge verlangen wenige Wochen, andere mehrere Monate oder ein vollständiges Praxissemester.

Wichtig ist nicht, was das Unternehmen als „Pflichtpraktikum“ bezeichnet, sondern was deine Hochschule verlangt.

Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?

Ein gesetzlicher Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn besteht bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum grundsätzlich nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Pflichtpraktikum unbezahlt sein muss. Viele Unternehmen zahlen freiwillig eine Praktikumsvergütung.

Was gilt bei der Sozialversicherung?

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hängt unter anderem davon ab, ob es sich um ein vorgeschriebenes Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum handelt und ob du während des Praktikums immatrikuliert bist.

Bei Zweifeln solltest du deine Krankenkasse kontaktieren.

Hast du im Pflichtpraktikum Anspruch auf Urlaub?

Bei einem reinen Pflichtpraktikum, das Bestandteil des Studiums ist, besteht grundsätzlich nicht derselbe gesetzliche Urlaubsanspruch wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis beziehungsweise einem typischen freiwilligen Praktikum.

Hochschule und Unternehmen können freie Tage beziehungsweise Fehlzeiten ermöglichen. Oft gibt die Praktikumsordnung vor, wie viele Fehltage zulässig sind und ob diese nachgeholt werden müssen.

Wie lange darfst du arbeiten?

Soweit das Arbeitszeitgesetz auf deine Tätigkeit Anwendung findet, gilt für Erwachsene grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

Brauchst du einen Praktikumsvertrag?

Ein schriftlicher Vertrag ist sehr zu empfehlen. Darin sollten zumindest Zeitraum, Einsatzbereich, Arbeitszeit, Vergütung, mögliche freie Tage, Ansprechperson und Lernziele festgehalten sein.

Was solltest du vor der Zusage prüfen?

Vergleiche die Stelle unbedingt mit den Vorgaben deiner Hochschule. Kläre, ob der Betrieb anerkannt wird, welche Mindestdauer gilt, welche Tätigkeiten vorgeschrieben sind, wer den Nachweis unterschreiben muss und ob ein Praktikumsbericht erforderlich ist.

Praktikumsbericht und Bescheinigung

Viele Hochschulen verlangen nach einem Pflichtpraktikum einen Praktikumsbericht. Auch eine Bescheinigung des Unternehmens über Zeitraum und Tätigkeit ist häufig erforderlich.

Fazit

Ein Pflichtpraktikum ist Teil deines Studiums – aber es sollte trotzdem ein echtes Lernverhältnis sein. Achte darauf, welche Aufgaben vorgesehen sind, wer dich betreut und ob das Praktikum zu deinen beruflichen Zielen passt.

Häufige Fragen

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum ist durch eine Schul-, Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Dauer und Anforderungen ergeben sich aus den Vorgaben deiner Bildungseinrichtung.

Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?

Für ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Vergütung ist trotzdem möglich.

Hat man im Pflichtpraktikum Urlaub?

Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Urlaubsanspruch wie bei Arbeitnehmern. Freie Tage können aber vereinbart oder von der Studienordnung vorgesehen sein.

Wie lange darf ein Pflichtpraktikum dauern?

So lange, wie es die maßgebliche Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorsieht. Eine allgemeine gesetzliche Höchstdauer gibt es dafür nicht.

Ist man sozialversicherungspflichtig?

Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums ist in der Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Vor- und Nachpraktika werden anders beurteilt; kläre deinen Fall mit der Krankenkasse.

Darf man ein Pflichtpraktikum verlängern?

Ja, wenn Betrieb und Hochschule oder Schule zustimmen. Der freiwillig verlängerte Teil kann rechtlich anders behandelt werden als der vorgeschriebene Zeitraum.


Über diesen Ratgeber

planetpraktika.de beschäftigt sich seit dem Jahr 2000 mit Praktika und Berufseinstieg. Dieser Ratgeber wird redaktionell gepflegt und regelmäßig aktualisiert.

Zuletzt aktualisiert: 8. August 2026

Hinweis bei Rechtsthemen: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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