Praktikum kündigen oder vorzeitig beenden

Ein Praktikum vorschnell abzubrechen kann Nachteile haben. Trotzdem musst du untragbare Bedingungen nicht einfach hinnehmen. Entscheidend sind ein geordnetes Vorgehen, die vertraglichen Regeln und – bei Pflichtpraktika – die Abstimmung mit Schule oder Hochschule.

Was ist der eigentliche Grund?

  • Aufgaben entsprechen nicht der Vereinbarung
  • Betreuung fehlt dauerhaft
  • Arbeitszeiten oder Vergütung sind ungeklärt
  • Konflikte oder respektloses Verhalten
  • gesundheitliche oder persönliche Gründe
  • du hast lediglich einen schwierigen Start

Vorher das Gespräch suchen

Beschreibe konkrete Beobachtungen und deinen Wunsch: „Ich erledige seit mehreren Tagen fast ausschließlich Ablage. Können wir besprechen, wie ich die vereinbarten Einblicke in den Bereich erhalten kann?“ Gib dem Betrieb eine realistische Chance zur Veränderung.

Vertrag und Pflichtpraktikum prüfen

Kündigungsfrist, Probezeit und Schriftform können im Vertrag geregelt sein. Bei einem Pflichtpraktikum darfst du nicht nur mit dem Betrieb planen: Die Bildungseinrichtung muss häufig zustimmen oder einen Ersatzplatz anerkennen.

Den Abschluss sauber organisieren

  • Kündigung nach den geltenden Vorgaben übermitteln
  • Arbeitsmittel und Zugänge zurückgeben
  • offene Aufgaben übergeben
  • Bescheinigung oder Zeugnis anfragen
  • vertrauliche Daten weiterhin schützen

Was außerdem wichtig ist

Kann ich einfach nicht mehr hingehen?+

Nein. Unentschuldigtes Fernbleiben kann vertragliche und schulische Folgen haben. Informiere die zuständigen Stellen und kläre das formale Vorgehen.

Was gilt bei Belästigung oder Gefahr?+

Bringe dich zuerst in Sicherheit und wende dich an eine vertrauenswürdige zuständige Stelle. Bei Minderjährigen sollten Erziehungsberechtigte und Schule einbezogen werden; bei akuter Gefahr sind offizielle Hilfsstellen wichtig.

Der Praktikumsknigge

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