Mindestlohn im Praktikum: Wann er grundsätzlich gilt

Ob ein Praktikum mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden muss, hängt insbesondere von Art, Zweck und Dauer ab. Nicht jedes unbezahlte Praktikum ist automatisch zulässig – und nicht jedes Praktikum fällt unter den Mindestlohn.

Pflicht oder freiwillig?

Ein Pflichtpraktikum ist in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Ein freiwilliges Praktikum machst du unabhängig davon. Diese Unterscheidung ist für die Mindestlohnfrage zentral.

Typische Ausnahmen

Zu den bekannten Ausnahmegruppen gehören bestimmte Pflichtpraktika sowie zeitlich begrenzte freiwillige Praktika zur Orientierung oder begleitend zu Ausbildung beziehungsweise Studium. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

  • Grundlage des Pflichtpraktikums dokumentieren
  • Zweck und Zeitraum schriftlich festhalten
  • frühere Praktika beim selben Arbeitgeber berücksichtigen
  • aktuelle gesetzliche Höhe und Ausnahmen prüfen

Vergütung ist mehr als Mindestlohn

Auch wenn kein gesetzlicher Mindestlohnanspruch besteht, kann eine Vergütung vereinbart oder nach anderen Regeln geschuldet sein. Außerdem sollten Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft und Arbeitsmittel vor Beginn besprochen werden.

Keine vorschnelle Zusage

Bitte um einen schriftlichen Vertragsentwurf und nimm dir Zeit zum Lesen. Unklare Aussagen wie „Praktika sind bei uns immer unbezahlt“ ersetzen keine rechtliche Prüfung.

Was außerdem wichtig ist

Sind alle Pflichtpraktika unbezahlt?+

Nein. Sie können vergütet werden, auch wenn der gesetzliche Mindestlohn möglicherweise nicht greift. Vertragliche, tarifliche oder andere Ansprüche sind gesondert zu prüfen.

Ändert sich der Mindestlohn?+

Ja, die gesetzliche Höhe kann angepasst werden. Prüfe deshalb immer den für deinen Praktikumszeitraum aktuellen Stand bei einer offiziellen Quelle.

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