Krank im Praktikum: Richtig abmelden und zurückkehren

Wenn du krank bist, solltest du dich erholen und den Betrieb zuverlässig informieren. Eine frühe, klare Krankmeldung ist professioneller, als krank zu erscheinen oder kommentarlos zu fehlen.

So meldest du dich richtig ab

  • so früh wie möglich informieren
  • betriebsüblichen Weg verwenden – häufig Anruf plus E-Mail
  • voraussichtliche Dauer nennen
  • bei Verlängerung erneut rechtzeitig melden
  • Vorgaben zu ärztlichen Nachweisen beachten

Was du nicht erzählen musst

Du musst normalerweise keine Diagnose oder Einzelheiten zu Beschwerden nennen. Ein sachlicher Hinweis auf die Arbeitsunfähigkeit reicht. Bei ansteckenden Erkrankungen können zusätzliche Hinweise sinnvoll oder vorgeschrieben sein – beachte die Regeln des Einsatzbereichs.

Beispielformulierung

„Guten Morgen Frau Müller, ich bin heute krank und kann nicht ins Praktikum kommen. Voraussichtlich falle ich bis einschließlich Mittwoch aus. Falls sich daran etwas ändert, melde ich mich erneut. Bitte geben Sie mir kurz Bescheid, falls Sie noch einen Nachweis benötigen.“

Nach der Rückkehr

Melde dich bei deiner Betreuung zurück und frage, was während deiner Abwesenheit wichtig war. Bei einem Pflichtpraktikum solltest du außerdem klären, ob Fehltage nachgeholt werden müssen.

Was außerdem wichtig ist

Reicht eine WhatsApp?+

Nur wenn dieser Meldeweg ausdrücklich vereinbart wurde. Im Zweifel ist ein Anruf oder eine E-Mail an die zuständige Person sicherer.

Muss ich Fehltage nachholen?+

Das hängt von Vorgaben der Schule oder Hochschule, dem Vertrag und der erforderlichen Praktikumsdauer ab. Kläre es mit beiden Stellen.

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