Vergütung
Mindestlohn im Praktikum 2026: Wann du 13,90 Euro bekommst
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ob er auch für dein Praktikum gilt, hängt vor allem davon ab, ob es vorgeschrieben oder freiwillig ist, welchem Zweck es dient und wie lange es geplant ist.
Wie hoch ist der Mindestlohn im Praktikum 2026?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Ab 1. Januar 2027 steigt er nach der geltenden Mindestlohnanpassungsverordnung auf 14,60 Euro. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem du die jeweilige Arbeitsstunde leistest.
Ein Monatsbetrag ist im Gesetz nicht festgelegt. Er ergibt sich aus den tatsächlich zu vergütenden Stunden. Beispiel: 120 Arbeitsstunden in einem mindestlohnpflichtigen Praktikum entsprechen 2026 mindestens 1.668 Euro brutto. Pausen zählen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit; verpflichtende betriebliche Tätigkeiten dürfen dagegen nicht einfach aus der Zeiterfassung verschwinden.
Mindestlohn im Praktikum: die Entscheidung in vier Schritten
Beantworte die Fragen in dieser Reihenfolge. Schon eine ungenaue Bezeichnung im Vertrag kann zu einer falschen Einschätzung führen.
- Ist das Praktikum durch Schul-, Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsrecht vorgeschrieben?
- Wenn es freiwillig ist: Dient es der Orientierung oder begleitet es Ausbildung beziehungsweise Studium?
- Ist das Praktikum von Beginn an auf höchstens drei Monate angelegt?
- Gab es bereits ein entsprechendes studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum beim selben Ausbildenden?
Pflichtpraktikum: kein gesetzlicher Mindestlohnanspruch
Ein echtes Pflichtpraktikum fällt nach § 22 Mindestlohngesetz grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn, wenn es aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, Ausbildungsordnung, hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer gesetzlich geregelten Ausbildung vorgeschrieben ist.
Entscheidend ist der Nachweis deiner Bildungseinrichtung – nicht die Aussage des Unternehmens, es handele sich um ein Pflichtpraktikum. Lass dir die Grundlage und die verlangte Dauer bestätigen. Wird der vorgeschriebene Zeitraum freiwillig verlängert, muss der zusätzliche Teil gesondert bewertet werden.
Freiwilliges Praktikum: grundsätzlich Mindestlohn
Bei einem freiwilligen Praktikum gilt der Mindestlohn grundsätzlich ab der ersten Arbeitsstunde. Eine Ausnahme kommt nur infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Der Betrieb kann sich nicht pauschal darauf berufen, Praktikantinnen und Praktikanten generell nicht zu bezahlen. Zweck, Dauer und deine Ausbildungssituation müssen zur konkreten Ausnahme passen.
Orientierungspraktikum bis zu drei Monate
Ein freiwilliges Praktikum von höchstens drei Monaten kann vom Mindestlohn ausgenommen sein, wenn es der Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dient. Typisch ist etwa ein Praktikum nach der Schule, mit dem du ein Berufsfeld vor einer Ausbildungs- oder Studienentscheidung prüfst.
Ist das Praktikum von Anfang an länger als drei Monate geplant, greift diese Ausnahme nicht. Dann besteht grundsätzlich ab Beginn Anspruch auf Mindestlohn. Bei nachträglichen Verlängerungen solltest du die konkrete Gestaltung prüfen lassen, bevor du zustimmst.
Ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum bis zu drei Monate
Auch ein freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung kann bis zu drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen sein. Voraussetzung ist, dass es nicht durch die Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist und tatsächlich einen Bezug zur laufenden Ausbildung hat.
Für diese Ausnahme nennt das Gesetz zusätzlich, dass zuvor nicht bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden haben darf. Mehrere kurze Praktika beim selben Unternehmen lassen sich daher nicht beliebig als neue Drei-Monats-Ausnahmen aneinanderreihen.
Was bedeutet die Drei-Monats-Grenze?
Die Grenze bezieht sich auf die Dauer des Praktikums, nicht auf 90 einzelne Arbeitstage. Ein von Anfang an auf vier oder sechs Monate angelegtes freiwilliges Orientierungs- oder Begleitpraktikum wird nicht erst ab dem vierten Monat mindestlohnpflichtig: Die Ausnahme für höchstens drei Monate greift dann grundsätzlich nicht.
Teilst du ein einheitliches Praktikum lediglich in mehrere Verträge, wird dadurch nicht automatisch eine neue Ausnahme geschaffen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände.
Unter 18: besondere Mindestlohnregel
Wer noch keine 18 Jahre alt ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, gilt nach § 22 Absatz 2 Mindestlohngesetz nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Deshalb besteht dann normalerweise kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Mit abgeschlossener Berufsausbildung oder ab dem 18. Geburtstag muss die Situation neu geprüft werden. Unabhängig vom Mindestlohn gelten für Minderjährige die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzes; dazu gehört der Ratgeber Praktikum unter 18.
Nach Ausbildung oder Studium
Ein kurzes freiwilliges Praktikum nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium ist nicht automatisch von der Mindestlohnpflicht ausgenommen. Die Ausnahmen für Orientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium und für ausbildungs- beziehungsweise studienbegleitende Praktika passen dann häufig nicht mehr.
Ein Unternehmen sollte deshalb konkret erklären, auf welche gesetzliche Ausnahme es sich stützt. Eine bloße Bezeichnung als „Trainee“, „Hospitation“ oder „Praktikum“ ändert den tatsächlichen Charakter der Tätigkeit nicht.
Vergütung trotz Mindestlohn-Ausnahme
Kein gesetzlicher Mindestlohnanspruch bedeutet nicht automatisch: keine Bezahlung. Eine Vergütung kann im Praktikumsvertrag, in einer Praktikumsrichtlinie oder in einem Tarifvertrag vereinbart sein. Auch Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsmittel sollten separat geklärt werden.
Prüfe bei einem unbezahlten Praktikum zudem, ob die Tätigkeit ihren Lern- und Orientierungszweck erfüllt. Je stärker du wie eine reguläre Arbeitskraft eingesetzt wirst, desto wichtiger ist eine fachkundige Prüfung der tatsächlichen Vertragsbeziehung.
Arbeitszeit und Auszahlung dokumentieren
Lass im Vertrag Stundenlohn oder Monatsvergütung, regelmäßige Arbeitszeit, Auszahlungstermin und den Umgang mit Überstunden festhalten. Führe selbst eine sachliche Liste über Beginn, Ende, Pausen und zusätzliche Stunden.
Teile die Bruttovergütung durch die vergütungspflichtigen Stunden. Liegt der rechnerische Stundenlohn unter 13,90 Euro, obwohl keine Ausnahme greift, solltest du zeitnah schriftlich nachfragen. Der Mindestlohn ist spätestens zu dem im Gesetz vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen; vertragliche Ausschlussfristen können für weitere Ansprüche bedeutsam sein.
Was tun, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?
Bitte den Betrieb zuerst um eine nachvollziehbare Abrechnung und nenne Zeitraum, Stunden und fehlenden Betrag. Sichere Vertrag, Ausschreibung, Stundennachweise, Abrechnungen und Nachrichten.
Bei Unklarheiten helfen das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums zum Mindestlohn, eine Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuständig. Warte bei offenen Ansprüchen nicht unnötig lange.
Hinweis: Die Informationen geben eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Vorschriften und ihre Anwendung können sich ändern; prüfe deinen konkreten Fall bei einer fachkundigen Stelle.
Zum Nachlesen
Quellen
Häufige Fragen
Was außerdem wichtig ist
Wie hoch ist der Mindestlohn für Praktikanten 2026?+
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für mindestlohnpflichtige Praktika; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Ab wann gilt der Mindestlohn im freiwilligen Praktikum?+
Grundsätzlich ab der ersten Arbeitsstunde. Nur bestimmte Orientierungs- oder ausbildungs- beziehungsweise studienbegleitende Praktika von höchstens drei Monaten sind ausgenommen.
Gilt der Mindestlohn erst ab dem vierten Monat?+
Nein. Ist ein freiwilliges Praktikum von Anfang an länger als drei Monate geplant und greift keine andere Ausnahme, besteht grundsätzlich ab Beginn Anspruch auf Mindestlohn.
Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?+
Für ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Mindestlohnanspruch. Eine freiwillige, vertragliche oder tarifliche Vergütung ist trotzdem möglich.
Bekommen Praktikanten unter 18 Mindestlohn?+
Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Mit abgeschlossener Ausbildung ist der Fall anders zu prüfen.
Kann ich zweimal drei Monate beim selben Unternehmen machen?+
Bei der Ausnahme für ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika schließt ein bereits zuvor bestehendes entsprechendes Praktikumsverhältnis beim selben Ausbildenden die erneute Ausnahme grundsätzlich aus.
Zählt eine freiwillige Vergütung als Mindestlohn?+
Wenn Mindestlohn geschuldet ist, muss die anrechenbare Bruttovergütung mindestens 13,90 Euro je vergütungspflichtiger Stunde erreichen. Nicht jede Aufwandsentschädigung oder Sachleistung kann beliebig angerechnet werden.
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